Willkommen im Politischen Tagebuch!

Die weltpolitische Lage, aber auch die politische Lage in der Bundesrepublik Deutschland und ihren Bundesländern ist brisant und bedarf mehr denn je einer politischen Reflexion.

Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, einen Blog zu eröffnen, der sich mit dem aktuellen Geschehen auseinandersetzen wird.

Ich wünsche allen Besuchern dieser Seite einen offenen Blick und überparteiliches Denken und hoffe, sie wird ein erfolgreiches Projekt unabhängiger politischer Analyse werden.

Marcus Greferath

Matthias Ecke: eine Auswahl von Einschätzungen

Nur wenige Tage sind vergangen, seitdem Matthias Ecke (SPD) beim Plakate-kleben in Vorbereitung auf die Europawahl 2024 von jugendlichen Gewalttätern zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt worden ist. Die Reaktionen der Politik, der Öffentlich-Rechtlichen Medien, und auch der mobilisierten Bevölkerung sind die eine oder andere Anmerkung wert.

Dass jetzt sogleich nach Verschärfungen des Strafrechts gerufen wird mag zu den naturbedingten Reaktionen gehören und darf oder sollte ignoriert werden. Wo sollte es auch hinführen, wenn auf jede Mißliebigkeit der Tagespolitik ein neuer Straftatbestand gefordert wird. Das Strafgesetzbuch ist umfangreich, und die meisten Kandidaten für strafrechtliche Sanktionierung sind hinreichend beschrieben und vom geltenden Recht erfasst.

Was wäre indes der neue Straftatbestand? Tätlicher Angriff auf Mandatsträger, auf Ehrenamtliche, auf Prominente? Kein Volksvertreter ist stärker seiner eigenen Delegitimation verdächtig als derjenige, der sich vor dem Wähler schützen muss. Welchen Eindruck hinterläßt eine politische Klasse die sich zunehmend isoliert? Steht diese Prominenz nicht ohnehin schon länger im Verdacht, den Kontakt zum Souverän verloren zu haben?

Dann eine weitere Frage, die man berechtigt stellen darf und muß: Wer sind die Opfer der zunehmenden Angriffe? Hierzu sind Statistiken vorgelegt worden, die, je nachdem, ob man Verbalattacken hinzu- oder herausrechnet, zu verschiedenen Schlussfolgerungen kommen. Erstaunlich erscheint jedoch, dass die ungeliebte AfD zu den Hauptopfern der tätlichen also physischen Angriffe gehört. Passt dies zusammen mit der Einschätzung, dass diese Partei den rhetorischen und mentalen Hintergrund für die zunehmende Aggressivität liefert? Hier scheinen sich logische Inkonsistenzen eingeschlichen zu haben, die belegen, dass die Situation einer sorgfältigeren Analyse unterzogen werden sollte.

Wer in der Bundesrepublik ist der Souverän? Dies läßt sich vielerorts und sicher auch im Grundgesetz nachlesen: das Volk, von dem alle Macht ausgeht. In Abwandlung eines Satzes von Nancy Faeser sei die abschliessende Feststellung gestattet: Wer den Souverän verhöhnt, soll es mit einem starken Souverän zu tun bekommen. Dies wird sich in den kommenden Wahlen hoffentlich bewahrheiten.

Marcus Greferath

ALLES FÜR DEUTSCHLAND

Konrad Adenauer verschob die Chancen einer deutschen Wiedervereinigung auf Jahrzehnte hinaus. Wichtig war ihm eine stabile Westintegration, und er tat dies ALLES FÜR DEUTSCHLAND.

Willy Brandt bemühte sich durch eine neue Ostpolitik um eine Verbesserung der Bedingungen, die für die Deutschen angesichts des Mauerbaus im Jahre 1961 entstanden waren. Er war Patriot und tat dies ALLES FÜR DEUTSCHLAND.

Helmut Schmidt opferte Hanns Martin Schleyer im Kampf gegen den Terrorismus der Roten Armee Fraktion und beförderte durch sein Festhalten am Nato-Doppelbeschluss den Zerfall der Sowietunion. Diese Veränderungen führten letztendlich zur deutschen Wiedervereinigung. Schmidt hat dies ALLES FÜR DEUTSCHLAND getan.

Helmut Kohl opferte die Deutsche Mark zugunsten des Euros, von dessen Einführung die Franzosen ihr Ja zur deutschen Einheit abhängig gemacht hatten. Er wurde dadurch zum Vater der Wiedervereinigung, und er tat, was immer er tat, ganz gewiss ALLES FÜR DEUTSCHLAND.

Ein ungeliebter deutscher Oppositionspolitiker steht dieser Tage in Halle vor Gericht, weil man ihm den rhetorischen Mißbrauch der gesetzlich verbotenen Redewendung ALLES FÜR DEUTSCHLAND anlastet. Die Fassade des Landgerichts in Halle ziert der Satz JEDEM DAS SEINE.

Marcus Greferath

Furchtbare Juristen

Nun ist also das Urteil gesprochen: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der Amokfahrer von Trier wird überdies in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht, und genau dies macht mir als kritischem Staatsbürger gedanklich arg zu schaffen.

Geschlossene Abteilungen psychiatrischer Kliniken beherbergen im Allgemeinen Patienten mit dramatischen psychischen Störungen, und in den seltensten Fällen psychisch gesunde Menschen. Folglich sollte ein Gericht, das die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie anordnet, sich zuvor intensiv mit der Frage beschäftigen, ob die Schuldfähigkeit des Delinquenten infolge einer psysischen Störung eingeschränkt sein könnte.

Insofern empfinde ich das Urteil als in sich widersprüchlich. Bei möglicherweise eingeschränkter Schuldfähigkeit sollte vor allem aber die besondere Schwere der Schuld gar nicht feststellbar sein. Aus diesem Grund mag man Zweifel an der intellektuellen Integrität des Gerichts entwickeln.

Eine statistische Analyse von Urteilen bei Kapitalverbrechen in Deutschland über den Zeitraum etwa der letzten 30 Jahre zeigt einen deutlichen Trend, die besondere Schwere von Schuld festzustellen. Was ebenfalls auffällt ist, dass Gerichte mehr als häufig den Anträgen der Staatsanwaltschaften folgen. Zum ersten sei angemerkt, dass es schon philosophisch schwierig ist, Schuld überhaupt festzustellen. Dass Vertreter der deutschen Justiz dann auch noch die besondere Schwere feststellen, ist deprimierend und macht mich schlicht fassungslos.

Es ist zu befürchten, dass es genau diese juristischen Naturen sind, die in einem Unrechtsstaat für ein Kapitalverbrechen auch die Todesstrafe verhängen würden. Deutschland täte gut daran, solcherlei Parameter (besondere Schwere der Schuld) gänzlich aus den Gesetzbüchern zu streichen. Als beteiligter Richter würde ich mich heute jedenfalls schämen, dieser Zunft anzugehören.

Es bleibt abschließend zu hoffen, dass der Angeklagte und seine Verteidiger sich für einen Weg durch weitere Instanzen entscheiden, und dass sie darin erfolgreich sein mögen.

Autor: Marcus Greferath

Schröder und Steinmeier

Auf www.tagesschau.de (12.06.2022 um 02:45) liest man die folgenden Zeilen:

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Altkanzler Gerhard Schröder für dessen Geschäftsbeziehungen zu Russland kritisiert. „Gerhard Schröders Engagement für russische Energieunternehmen hat in Europa, insbesondere bei unseren osteuropäischen Nachbarn, viele Fragezeichen auch in Bezug auf unser Land hinterlassen“, sagte Steinmeier der „Bild am Sonntag“. „Das war nicht gut.“

Bemerkenswert! Nun also auch Steinmeier. Weiter heißt es dort:

Steinmeier arbeitete in der Vergangenheit politisch eng mit seinem Parteifreund Schröder zusammen – von 1999 bis 2005 war er während dessen Regierungszeit Chef des Kanzleramts. In dem Interview distanzierte der Bundespräsident sich auch persönlich von ihm: „Wir sind 15 Jahre zusammen einen Weg gegangen, seit 17 Jahren gehe ich meinen politischen Weg ohne ihn. In dieser Zeit hat Gerhard Schröder persönliche Entscheidungen getroffen, die uns auseinandergeführt haben“, sagte Steinmeier. Er habe ihm dieses Jahr auch nicht zum Geburtstag gratuliert.

Meine Frage ist nun, ob dies wirklich reichen soll und kann. Frappiert hat mich besonders der versäumte Geburtstagsgruss. Zum Fall Schröder mag man denken, wie man will. Beeindruckt hat mich, dass er das Problem Putin offenbar zunächst aussitzen wollte und erst aktiv wurde, als man seine Altkanzlerpfründe zu berühren drohte.

Dies ist eine weitere Ausgabe politischer Kleinlichkeit, oder vielmehr kläglichen Kleingeists: Schon Christian Wulff sollte man, so forderten und re-iterierten es jedenfalls lautstark die Medien, die Altersbezüge eines Bundespräsidenten streichen – meines Erachtens eine Neiddebatte, die die Öffentlichkeit von den wahren Problemen des politischen Systems abzulenken vermag und womöglich auch soll.

Wäre Steinmeier ein Mann von Charakter, so wäre er gleich zu Beginn des Angriffs auf die Ukraine zurückgetreten. Die Öffentlichkeit ist jedoch vergesslich…

Autor: Marcus Greferath

Australien und der Fall Djokovic

Die Art, wie Australien mit einem Tennisprofi von Weltrang umgeht, ist an Kleingeistigkeit kaum zu übertreffen. Dabei ist gänzlich unerheblich, dass die australische Regierung Unterstützung durch eine Mehrheit der Bevölkerung erfährt, deren Schadenfreude und Gehässigkeit ohnehin durch eine notorische Neiddebatte genährt werden.

Der derart schlecht behandelte Star wäre gut beraten, den Kontinent unverzüglich und vor allem freiwillig zu verlassen und zu erklären, dass es ein Australian Open mit Djokovic für alle Zukunft nicht mehr geben wird.

Die ausgesprochen restriktive Covidpolitik der australischen Regierung war im Vergleich zur erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie in anderen Ländern von Beginn an überzogen und der Bevölkerung gegenüber anmaßend, um nicht zu sagen: arrogant. Ein Unmut der so Regierten über die Administration wäre mehr als verständlich, und daher erscheint es besonders perfide, dass die Verantwortlichen diesen Unmut geschickt auf einen Delinquenten umlenken, der – metaphorisch formuliert – eine rote Ampel missachtet hat.

Alle Hinweise auf Falschangaben zu den vorangegangenen Bewegungen Djokivics und die Einschätzung dieser Angaben als Lüge und, mehr noch, als schweres Vergehen, gehören zu den Eigenarten angelsächsischen Denkens, die uns Kontinentaleuropäern nachhaltig fremd bleiben werden.

Darüber hinaus macht sich Scheinheiligkeit bemerkbar, wenn eine endgültige Entscheidung der drei hiermit befassten Richter nach eigenen Angaben nicht mehr inhaltlich begründet wird. Auch der Hinweis auf die möglichen Auswirkungen eines Djokovicbesuchs auf die Impfkritikerszene ist sachfremd und erweckt den Anschein, dass eine Visumsvergabe in Australien an politisches Wohlverhalten des Antragstellers gekoppelt ist.

Es ist bedauerlich, dass aus Djokovics Umfeld, seiner Familie, aber auch der serbischen Administration keine hilfreichen Kommentare zu vernehmen sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Affäre bald zur Vergangenheit gehört und man sich endlich dem Tennis zuwenden wird.

Autor: Marcus Greferath

Lebenslang im erweiterten Führungszeugnis?

Ich lese am 13. Juli 2020 auf den Seiten von www.tagesschau.de, dass der Gesetzgeber plant, Strafen wegen Kindesmißbrauch lebenslänglich ins erweiterte Führungszeugnis aufzunehmen. Dies stellt insofern eine Änderung des bisherigen Verfahrens dar, als bislang solche Eintragungen lediglich für 10 Jahre erhalten bleiben.

Eine solche Aktion ist ein Abschied von guter Bewährungspraxis. Es gehört nicht zuletzt zur Resozialisierung eines Delinquenten, dass Vorstrafen nicht unbegrenzt aufgeführt werden sollten. Schon aus diesen Gründen ist der Vorstoß mehr als fragwürdig. Er zeugt außerdem von einer Gesinnung der Rachejustiz, unter der auch schon vorgeschlagen wurde, die entsprechenden Vergehen und Verbrechen der Verjährung zu entziehen.

Meine Hoffnung ist daher, dass es nicht zu einer Gesetzesänderung in diesem Geiste kommt. Sollte es doch, so hoffe ich, dass hohe bundesdeutsche Gerichte diesen Ansatz zu Fall bringen, da er mit den Grundwerten unserer Verfassung nicht vereinbar ist.

Polizeigewalt in den USA

Das innerhalb der letzten Tage und Wochen diskutierte Rassismusproblem innerhalb der US-amerikanischen Gesellschaft ist nicht nicht ursächlich für ausufernde Polizeigewalt.

Das Hauptproblem der amerikanischen Polizei ist, dass durch relativ geringe Gehälter sich dort Beschäftigte tummeln, die in keinem zivilen Zweig der Industrie und des gesellschaftlichen Lebens reüssieren können. Hiermit meine ich eine Gruppe von Killern, deren Gesamtanteil ich innerhalb der Polizei aufgrund meiner eigenen Erfahrungen auf etwa 15% beziffern würde.

Es sind diese Killer, die sich während ihrer Einsätze an Vertretern von Minderheiten vergehen. Aufgrund eines gesellschaftlich latenten oder manifesten Rassismus gehören hierzu Schwarze, aber auch Mitglieder der LGBT-Gemeinde, Clochards und anderer gesellschaftlichen Randgruppen. Die Täter in den Reihen der Ordnungskräfte wissen aufgrund des latenten gesellschaftlichen Rassismus, dass sie gute Chancen haben, ungestraft davon zu kommen, und dies ist das eigentliche Problem!

In den deutschen Medien wurde vielfach behauptet, der Rassismus sei das Virus, und die Polizeigewalt das Symptom. Diese Sicht ist schon deshalb befremdlich, weil sie die Schuld am Geschehen auf die amerikanische Gesellschaft zurückwirft. Richtig ist vielmehr zu sagen, dass der Rassismus der Nährboden ist, auf dem unliebsame Dinge gedeihen. Zu diesen Dingen gehört auch die ausufernde Polizeigewalt, die jedoch völlig unabhängig vom Nährboden abgestellt werden muss.

Es muss kaum noch etwas über den gegenüber George Floyd eingesetzten Würgegriff gesagt werden, auch nicht über die Zeitspanne, die sein Mörder damit verbracht hat, seine Tat genüßlich zu vollenden gegen jeden Protest umherstehender Beobachter und gegen jegliche Klage seines Opfers, nicht atmen zu können. Eine Polizei, die sich aus Charakteren solcher Natur formiert, verliert in einem Rechtsstaat ihre Legitimation. Sie kann sich keinesfalls damit herausreden, dass sie lediglich einen ohnehin bestehenden gesellschaftlichen Rassismus reflektiert.

Das eilfertige Bekenntnis von Saskia Esken, der Co-Vorsitzenden der SPD, auch innerhalb der deutschen Polizei gebe es ein (latentes) Rassismusproblem, ist vor diesem Hintergrund mit Befremden aufzufassen. Es kommt daher wie ein ungefragter Beitrag zur Debatte und hat zum politischen Diskurs in Deutschland kaum beigetragen. In der Tat handelt es sich bei Eskens Äußerung um eine „politisch korrekt“ gemeinte Einlassung, die in Stil und Inhalt anderen typischen deutschen Selbstgeißelungen entspricht, die wir auch in der Antisemitismusdebatte wiederholt verzeichnen dürfen.

Wesentlich ist nun der Blick über den Atlantik und die Frage, ob und wie eine Polizeireform in den USA sich gestalten könnte. Die etablierten Kräfte, und dazu gehören Republikaner und Demokraten, sind an einer Beruhigung und anschließenden Vertagung des Problems interessiert. Nur vereinzelt finden sich Fürsprecher radikaler Änderungen, die die ausufernde Polizeigewalt beenden könnten. Die augenblicklichen Massendemonstrationen werden, sofern sie friedlich verlaufen, keine Änderungen bewirken. Abgesehen hiervon liegt es wohl unmittelbar im Wahlrechtssystem der USA, dass keine grundlegenden und systemverändernden Kräfte in die Regierungsverantwortung berufen werden.

Damit bleiben allenfalls noch die Multiplikatoren, die wir dieser Tage am Bildschirm beobachten konnten: wütende Massen, die sich um die verlangte Friedfertigkeit politischer Demonstration nicht mehr scheeren, bis hin zu raubenden und plündernden Zusammenschliessungen, die geeignet sind, dem amerikanischen Publikum den Ernst der Lage eindrucksvoll zu vermitteln.

Der Einsatz der Nationalgarde ist für amerikanische Verhältnisse nicht allzu ungewöhnlich. Trumps Drohung hingegen, auch die US-Armee im Inneren einzusetzen, gleicht einer Kriegserklärung, und nur durch ihre Rücknahme hat er letztlich erreicht, dass die Lage bisher nicht weiter eskaliert ist. Dies ist im Hinblick auf das Ziel der politischen Aktivitäten nahezu bedauerlich, weil hier latent die oben beschriebene Gefahr abschließender Beruhigung und eines vom System herbeigesehnten weiter so lauert.

Es bleibt dem europäischen Zuschauer indes nur das Abwarten. Schafft es die US-amerikanische Gesellschaft, sich auf Dauer von der beschriebenen Art von Polizeigewalt zu befreien, könnte ihr eine tiefgreifende Relegitimation als Vorzeigebeispiel westlicher Demokratie ins Haus stehen. Sollte dem nicht so sein, sehe ich keine Umkehrmöglichkeit mehr auf dem Wege in eine Oligarchie einer kleinen Gruppe von Superreichen, die ihre Macht durch Sättigung der Massenbedürfnisse und einen brutalen Polizeistaat festigen.

Autor: Marcus Greferath

Spahn weiterhin auf Konfrontationskurs

Aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 09.03.2020 entnehme ich:

Aus der Antwort auf eine schriftliche Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr ging inzwischen hervor, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Bundesinstitut für Arzneimittel auch nach dem Karlsruher Urteil anweist, schwerkranken Patienten keine tödlichen Medikamente zur Verfügung zu stellen.

Wann und durch wen kann diesem verfassungsfreindlichen Treiben des Gesundheitsministers ein Ende gesetzt werden? Sollte solchen Exponenten deutscher Innenpolitik nicht doch allmaehlich auch strafrechtliche Massnahmen drohen?

Hanau: Mitschuld ausgewählter politischer Parteien?

In den ARD-Nachrichten auf www.tagesschau.de lese ich dieser Tage die folgende Bemerkung (https://www.tagesschau.de/inland/hanau-sportschuetze-101.html):

Tatsächlich hätte der mutmaßliche Täter den Behörden auffallen können. Die Bundesanwaltschaft hatte im vergangenen November Kontakt mit ihm, da er eine Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation gestellt habe, sagte Generalbundesanwalt Peter Frank. Darin habe er zum Ausdruck gebracht, dass es eine übergreifende große Organisation gebe, die vieles beherrsche, „sich in die Gehirne der Menschen einklinkt und dort bestimmte Dinge abgreift, um dann das Weltgeschehen zu steuern“. Man habe aufgrund dieses Schreibens kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass der mutmaßliche Todesschütze psychisch krank war.

Ist es vor diesem Hintergrund vertretbar, eine ausgewählte politische Kraft für das schreckliche Geschehen in Hanau (mit)verantwortlich zu machen? Ich persönlich halte es für problematisch, um das Mindeste zu sagen.

Ist eine solche Beschuldigung vor dem Hintergrund der Dramatik des Unglücks nicht eigentlich geschmacklos? Und sollen wir, die wir uns politisch nicht zum Lager der so Bescholtenen zählen, jetzt alle ein Auge zudrücken und applaudieren, weil es ja ohnehin nur eine ungeliebte politische Partei trifft?

Mir als klassischem Linksliberalen stehen jedenfalls die Haare zu Berge: die Kultur des politischen Diskurses in dieser Republik verkommt, und niemand steht dagegen auf.

Autor: Marcus Greferath