Ich lese am 13. Juli 2020 auf den Seiten von www.tagesschau.de, dass der Gesetzgeber plant, Strafen wegen Kindesmißbrauch lebenslänglich ins erweiterte Führungszeugnis aufzunehmen. Dies stellt insofern eine Änderung des bisherigen Verfahrens dar, als bislang solche Eintragungen lediglich für 10 Jahre erhalten bleiben.
Eine solche Aktion ist ein Abschied von guter Bewährungspraxis. Es gehört nicht zuletzt zur Resozialisierung eines Delinquenten, dass Vorstrafen nicht unbegrenzt aufgeführt werden sollten. Schon aus diesen Gründen ist der Vorstoß mehr als fragwürdig. Er zeugt außerdem von einer Gesinnung der Rachejustiz, unter der auch schon vorgeschlagen wurde, die entsprechenden Vergehen und Verbrechen der Verjährung zu entziehen.
Meine Hoffnung ist daher, dass es nicht zu einer Gesetzesänderung in diesem Geiste kommt. Sollte es doch, so hoffe ich, dass hohe bundesdeutsche Gerichte diesen Ansatz zu Fall bringen, da er mit den Grundwerten unserer Verfassung nicht vereinbar ist.