Aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 09.03.2020 entnehme ich:
Aus der Antwort auf eine schriftliche Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr ging inzwischen hervor, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Bundesinstitut für Arzneimittel auch nach dem Karlsruher Urteil anweist, schwerkranken Patienten keine tödlichen Medikamente zur Verfügung zu stellen.
Wann und durch wen kann diesem verfassungsfreindlichen Treiben des Gesundheitsministers ein Ende gesetzt werden? Sollte solchen Exponenten deutscher Innenpolitik nicht doch allmaehlich auch strafrechtliche Massnahmen drohen?